Kompetenz und Erfahrung in der Sicherheitskoordination – auch auf Ihrer Baustelle

Wir übernehmen für Sie die Sicherheits- und Gesundheitskoordination, die nach § 3 der Baustellenverordnung erforderlich wird, sobald Beschäftigte mehrerer Unternehmen auf Ihrer Baustelle tätig sind. Verlassen Sie sich auch in diesem Bereich auf unsere Kompetenz und Erfahrung und profitieren Sie von diesem Angebot!